hab vor ein paar tagen ein fahrrad im gebüsch gefunden und es erstmal mit nach hause genommen.jetzt hab ich an einer laterne ein flugblatt gesehen wo das fahrrad drauf abgebildet war und um bitte um suche.der besitzer würde einen finderlohn von 100 euro zahlen.ich bin der meinung das das gefundene fahrrad der beschreibung entspricht.meine frage ist,kann ich kontackt zu den besitzer aufnehmen ohne das es rechtliche folgen für mich haben könnte.(es könnte ja behauptet werden das ich es vielleicht geklaut habe,was natürlich nicht der fall ist