Hallo,

ich habe ein Paket erhalten welches ich definitiv nicht bestellt habe. Nach Rücksprache mit dem Versender habe ich erfahren dass die Ware bereits bezahlt ist.

Nun das Problem:
Anschrift wie Vorname sind korrekt, jedoch im Nachnamen ein Zeichen falsch.

Sinngemäß:
Schultz statt Schulz

Also müsste §241a BGB greifen, und ich die Ware auf Verlangen dem Versender zurückschicken, oder?

Zitat: "Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können."

Danke im Voraus!