Im Mietvertrag von 1996 steht : Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, die Miete durch Bankeinzugsverfahren zu zahlen. Seitdem läuft das auch gut mit der Einzugsermächtigung, mit der der Vermieter monatlich die Miete einzieht. Seit neustem gibt es Probleme. Kann ich trotz dem Vertragstext die Einzugsermächtigung widerrufen, ohne das der Vermieter zustimmt und zukünftig per Dauerauftrag zahlen?