Ich bin vor ca. zwei Jahren in eine neue Eigentumswohnung welche ein Bauträger gebaut hat eingezogen. Da bis heute noch erhebliche Mängel am Gemeinschaftseigentum bestehen, habe ich die letzte Rate nicht gezahlt. Die Mängel wurden vom Bauträger auch nach zusage zur Beseitigung bis heute nicht beseitigt. Kann ich trotzdem verlangen ins Grundbuch eingetragen zu werden?