Mir ist kein Urteil bekannt, dass eine Deaktivierung des Zugangs unzulässig wäre. Aber das Guthaben darf nicht einfach verfallen. Die Anbieter sagen sich, dass ein Konto unter einem gewissen Mindestverbrauch für sie nicht lohnend sei. Dies kann man ihnen nicht verdenken und ist juristisch wohl auch nicht anfechtbar. Logischerweise musst Du die Rückzahlung unter Angabe einer Bankverbindung verlangen. Dies geschieht sinnvollerweise per Brief. Telefonisch wäre mir 1. zu teuer 2. die Gefahr von Missverständnissen und Übermittlungsfehlern bei der Kontonummer wäre mir zu groß.

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