Frage steht im Prinzip oben.

Kann mir jemand sagen, warum der 2. Minijob neben einem Hauptjob sozialversicherungspflichtig ist, auch wenn man mit 2 Minijobs die 520 € nicht überschreitet?

Ich weiß, dass der 1. Minijob nicht sozialversicherungspflichtig und der 2. dann zum Hauptjob dazugerechnet wird und somit sozialversicherungspflichtig ist. Aber warum ist das so? Nur weil sich das ein schlauer Mensch ausgedacht hat oder gibts wirklich eine sinnvolle Erklärung?

Kein AG stellt doch jemanden auf 520 € ein und muss dann Sozialversicherung zahlen, mal abgesehen davon, dass ja von dem Gehalt dann nichts mehr übig bleibt.

Vielen Dank für eure Hilfe 🙂

Lg Yvonne