Sorry, wenn ich mal Klugscheissern muss. Die Antworten hier sind meist nur zum Teil richtig. Wer die Kosten für Rauchwarnmelder zu tragen hat, ist abhängig davon, in welchem Bundesland man lebt. Es gibt mittlerweile 7 Bundesländer, in denen es eine Verpflichtung zum Einbau gibt. Davon haben 5 Länder festgelegt, dass auch in bestehenden Wohnungen Rauchwarnmelder montiert werden müssen. In Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz ist der Vermieter dazu verpflichtet. In Mecklenburg-Vorpommern der Mieter. Eine jährliche Wartung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die ist durch denjenigen durchzuführen, der die Verkehrssicherungspflicht hat. In Mecklenburg-Vorpommern der Mieter, in den anderen 4 BL der Vermieter. Wenn der Vermieter die RWM einbauen musste, gehören sie zum Wohnungsinventar und die Wartungskosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Es ist nicht mit dem Wechsel der Batterie alle 2 Jahre getan. Die Geräte müssen einer Sichtkontrolle unterzogen werden auf Beschädigungen, freie Raucheintrittsöffnungen und Funktionsbereitschaft. Ein Batteriewechsel sollte jährlich erfolgen, da sicher gestellt werden muss, dass das Gerät bis zum nächsten Wartungstermin funktioniert.

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Ein Tipp: lasst die Finger von den Billigmeldern. Jeder Mensch mit selbst geringem wirtschaftlichen Verständnis kann leicht errechnen, wie viel "Technik" in einem Billigmelder für 3,99 € vom Discounter steckt. Mehrwertsteuer abziehen, Handelspanne Discounter abziehen, Handelspanne Importeur abziehen (denn die billigen Geräte werden fast ausschliesslich in Rot-China hergestellt), Zoll und Gebühren abziehen, Übersee-Transportkosten abziehen, Handelsspanne Hersteller abziehen, Kosten für die mitgelieferte Batterie abziehen. Was bleibt da übrig: in China können diese Melder für ca. 0,80 € eingekauft werden. Kann mir jemand erklären, warum er Geld ausgibt um einem solchen Gerät sein Leben anzuvertrauen???

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Vieles,was hier geantwortet wird ist ja nicht ganz falsch. Aber einigen Leuten sollte man eigentlich schon den Mund verbieten. Der Preis eines Rauchwarnmelders sollte nicht das Kriterium für die Auswahl sein. Viel wichtiger ist, dass er den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Um die Rauchwarnmeldergesetzgebung der Landesbauordnung zu erfüllen muss der Melder nach DIN EN 14604 zugelassen sein, denn das ist eine Vorschrift die in DIN 14676 steht. Diese beinhaltet die Ausführungsbestimmungen zur Installation von Rauchwarnmeldern in Deutschland. Weiterhin sollte ein Rauchwarnmelder sinnvolle Austattungsmerkmale haben, die dafür sorgen, dass man die Dinger nicht nach drei Tagen wieder von der Decke nimmt (wegen ständigem Fehlalarm, der sich nur durch entfernen der Batterie abstellen läßt).

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Hier wird doch mal wieder der Hund in der Pfanne verrückt. Warum laßt ihr eure fachlich völlig idiotischen Antworten nicht einfach bei euch zuhause und schweigt lieber, wenn ihr nix wisst. Ich finde es unverschämt, jemandem eine Frage aufgrund von misserabeler Google-Recherchen zu beantworten. Das ganze dann getoppt durch einen Link zu einem Bericht, der sich auf einen Test aus dem Jahre 2002 bezieht. Die damals getesteten Rauchwarnmelder sind heute schon gar nicht mehr auf dem Markt. Der VDS ist das deutsche Prüflabor zur Vergabe der EN 14604 Zertifizierung. Es gibt noch 15 weitere Prüflabore in Europa, die alle nach dem gleichen Standard auf die EN Norm hin prüfen. Alle Zertifizierungen diesbzgl. sind gleichwertige da die Norm EN heisst und eine europaweit harmonisierte Norm ist. Die Wertigkeit des VDS-Siegels läßt sich leicht nachvollziehen wenn man bedenkt, dass die ALDI-Melder, von denen alle 500.000 zurückgerufen wurden und der im letzten Jahr von der Fa. Garvan hergestellte Skandalmelder auch das VDS-Siegel getragen haben. Noch Fragen Kienzle? Ich kann gar nicht auf den ganzen Müll eingehen, der hier als Antworten verzapft wurde. Darum jetzt nur noch schnell eine richtige Antwort für den Fragensteller: der Melder muss nach EN 14604 geprüft sein, da er sonst nicht für den Einbau nach Anwendungsnorm DIN 14676 (Norm für Planung, Einbau und Wartung von Rauchwarnmeldern) zugelassen ist. Er sollte eine Stummschaltung per Knopfdruck bei Fehlalarmen haben, damit man ihn in einem solchen Fall nicht von der Decke und von seiner Batterie befreien muss. Ausserdem sollte er eine Stummschaltung für das Batteriewechselsignal haben, damit man die Nacht noch durchschlafen kann, wenn die Batterie anfängt zu schwächeln. Und dann sollte er nicht mehr als 30,-- € kosten, weil alles über diesem Preis nicht wirklich seriös ist.

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Zuerst sollte man sich informieren, ob in dem Bundesland, in dem Sie wohnen, eine Rauchwarnmelderpflicht in der Landesbauordnung verankert ist. Mittlerweile haben 6 Bundesländer eine solche Verpflichtung beschlossen (Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und das Saarland). Wenn das der Fall ist, gibt es DIN-Vorschriften, für die Installation von RWM. Der Einbau (wo, wieviele, ...)ist in der Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Diese DIN schreibt auch vor, dass nur RWM verwendet werden dürfen, die nach DIN EN 14604 getestet wurden. Leider schreibt diese DIN nur wenige technische Features vor. Wichtige Funktionen sind u.a. eine Alarm-Stopp-Taste, damit sie bei Fehlalarmen nicht auf die Leiter steigen müssen um die Batterie zu entfernen, eine Stummschaltung für das Batteriewechselsignal, damit sie evtl. noch die Nacht durchschlafen können um am nächsten Tag die Batterie zu wechseln und eine Selbsttestfunktion, damit auch wirklich gewährleistet ist, dass die Geräte jederzeit funktionieren.

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Hallo Tim,

sind ja wohl hoffentlich immer gut gemeint, die Antworten hier, aber nicht immer wirklich hilfreich. Also hier mal die Fakten: es gibt Rauchwarnmelder, die mit einer Fernbedienung stumm zu schalten sind. Leider sind diese Geräte aufgrund der sehr niedrigen Stückzahl, in der sie hergestellt werden, sehr teuer. Weiterhin sind diese Geräte auch nicht zu den Spitzengeräten am Markt zu zählen. Die beste Lösung für die Küche heisst SA 700 LLE von der Firma FirstAlert. Der Melder hat einen großen Knopf an der Unterseite, der sich auch mit einem Besenstiel vom Boden aus betätigen läßt. Sollte einmal ein Fehlalarm ausgelöst werden, kann man den Melder einfach stummschalten. Das Gerät schaltet dann seine Sensibilität für 10 Minuten runter. Der Qualm vom schwarzen Schnitzel braucht ja nen Moment bis er abgezogen ist ;-)

Kannste übrigens hier bestellen: http://www.xxxx

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Rauchwarnmelder arbeiten nach dem fotooptischen Prinzip und sind nur in der Lage, Feststoffe in der Luft zu erkennen (Staub, Dampf, Rauch). Gasmelder sind technisch anders konstruiert und können jeweils bestimmte Gasarten erkennen. Es gibt auch Kombigeräte, die mehrere Gasarten erkennen können. Führender Hersteller ist hier wohl die amerikanische Firma FirstAlert.

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Eigentlich sollte jeder einigermaßen brauchbar Rauchwarnmelder über ein Batteriewechselsignal verfügen. Dieses Signal ertönt ungefähr 30 Tage, bevor die Batterie entgültig den Geist aufgibt. Sinnvoll ist es aber, ein Gerät zu kaufen, das über eine 10 Jahres Lithium Batterie verfügt. Diese Batterien halten 10 Jahre lang, das entspricht der Lebensdauer, die man einem Rauchwarnmelder zugesteht. Nach dieser Zeit sollte das komplette Gerät ausgewechselt werden. Das Top-Produkt diesbezgl. heißt FirstAlert SA 700 LLE und wird mit 10 Jahren Garantie auf den Melder und 10 Jahren Garantie auf die Batterie bspw. hier verkauft: http://www.xxxxxx

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Bei der Anschaffung von Rauchwarnmeldern sollte man nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch auf die Funktionen, die das Gerät bietet. Als Mindestaustattung sollte ein solches Gerät eine gut zugängliche Test- und Alarmstopp-Taste haben, um evtl. Fehlalarme unkompliziert abstellen zu können. Auch eine zeitlich begrenzte Desensibilisierung der Detektionsempfindlichkeit ist sehr von Vorteil, weil der Rauch eines zu hart angebratenen Steaks einen moment braucht, bis er sich wieder verzogen hat. Das Topmodell diesbezgl. heißt FirstAlert SA 700 LLE und ist leider nur unter dieser Adresse zu beziehen: http://www.xxxxxx

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Rauchwarnmelder sollten in allen Schlafräumen (Schlafzimmer, Kinderzimmer) und in den Übergangsräumen zu den Fluchttüren (Fluren) installiert werden. Auch in der Küche und im Wohnzimmer ist eine Installation sehr empfehlenswert, da dort durch Kochunfälle (brennendes Fett) oder Kurzschlüsse (Fernsehgeräte, sonstige elektronische Geräte) eine erhöhte Brandgefahr besteht. Mindestens in der Küche sollte aber ein Rauchwarnmelder installiert sein, der über eine Alarmstopp-Funktion verfügt (um Fehlalarme bei zu dunkel angebratenen Schnitzeln abstellen zu können) und eine zeitlich begrenzte Desensibilisierung der Detektionselektronik beinhaltet. Ein solches Gerät (z.B. FirstAlert SA 700 LLE) gibt es eigentlich nur bei Fachhändlern: http://www.xxxxxxx

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Hi, das ist ne häufig gestellte Frage in meinem Beruf. Ich habe überwiegend mit der Ausrüstung von Wohnräumen mit Rauchwarnmeldern zu tun. Die Lösung läßt sich aber eigentlich nur über einen Umweg bewerkstelligen. In der Küche sollte ein Rauchwarnmelder installiert werden, der einen gut zugänglichen Knopf zur Unterbrechung eines Fehlalarms hat und dann eine gewisse Zeit (ca. 10 Minuten) seine Sensibiltät zurückstellt. Es gibt zur Zeit nur einen Rauchwarnmelder auf dem Markt, der über eine solche Funktion verfügt. Das Gerät heißt FirstAlert SA 700 LLE und ist ein Sondermodell, dass normalerweise nur von Wohnwirtschaften eingesetzt wird. Die Installation von Rauchwarnmeldern in der Küche ist eigentlich sehr wichtig. Leider nerven die meisten billigen Geräte aus dem Baumarkt oder Discounter mit häufigen Fehlalarmen und keiner Möglichkeit, einen solchen Fehlalarm einfach abzustellen. Vertrieben werden die FirstAlert-Melder zum Beispiel hier: http://www.xxxxxxxx

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