Folgender Tatbestand:
In der Nachbarschaft zu einer Grundschule befindet sich eine „blinde“ Auffahrt (sie führt, deutlich sichtbar auch von der Straße aus, nur zum Rand der Wiese einer Grünanlage!) Ein Autofahrer benutzt diese zum Wenden. Er kann nicht zurück setzen, da der fließende Verkehr ihn hindert. So steht er eine Weile mit seinem Auto quer über dem ganzen Fuß- und Radweg, der gerade wegen Schulschluss stark von Kindern zu Fuß und per Rad benutzt wird. Auf meinen freundlichen Hinweis, dass dieses Wendemanöver hier wohl wegen der Kinder nicht angebracht sei, herrschte dieser mich an, was mir einfiele, denn das ist schließlich eine Auffahrt und er dürfe hier wenden. - Stimmt das?