Nur die allgemeine Betriebsgefahr des KFZ ist relevant für die Haftung der Versicherung der Autofahrerin.

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1980

Ich denke vielleicht 1980, denn viele ältere Leute die nicht mehr lernten den Computer zu bedienen können heutzutage dann doch ein Smartphone nutzen mit ein paar Basics. Aber bestimmt noch früher oder?

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