und gestorben ist. Sie weigert sich, über die ausgegebene Summe einen Nachweis zu erbringen. Kann ich den Anteil (ich habe noch eine Schwester), den ich für mich ausgerechnet habe (ich habe Nachweis über Kontostand und Pflegekosten) per Mahnbescheid bei ihr einfordern und was muss ich ggf dabei beachten.? Danke für eine hilfreiche Antwort.