Es ist richtig , dass er einen EU Führerschein machen, er musssich jedoch an einige Auflagen halten.

Die aussagen manch Personen hier das der Führerschein in der BRDnichts wert sind, ist Schlichtweg falsch.

Zum einen darf er kein Fahrverbot / Führerscheinsperre mehr habenbei Ausstellung des EU Führerschein.

Des Weiteren muss er sich nachweislich 186 Tage in dem Land inwelchem er einen Führerschein neu macht aufhalten, die Ausstellung kann vorhererfolgen jedoch ist er nur dann gültig wen er die 186 Tage einhält.

Sollte er vor diesen 186 Tagen das Land wieder verlassen ist derFührerschein Ungültig.

anhand der erneuten Prüfung hat er seine Eignungszweifelausgeräumt und es bedarf keiner MPU .

Es gibt darüber schon genügend Urteile , nicht nur irgendwelchehalbfertigen Gesetzestexte einschreiben sondern wen das Ganze und auch dieUrteile dazu.

Sollte er jedoch wieder auffallen wird er in der BRD eineNutzungsuntersagung erhalten .

wer das nicht glaubt sollte einfach zu einem Fachanwalt gehen .

Das dir die Ämter etwas anderes erzählen wie auch aufmanchen MPU Seiten ist klar den es gibt in der EU nur 3 Länder bei denen eseine MPU gibt und diese Geldmacherei betreiben.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.