Hallo, ich hab vor einem Jahr, ein Gewerbe angemeldet. Da ich bis jetzt so gut wie keinen Gewinn hatte, möchte ich das Gewerbe erstmal wieder abmelden bis ich wieder etwas Startkapital habe.

Nun meine Fragen:

Gibt es eine Frist, zwischen dem Abmelden und dem Anmelden des Gewerbes und geht das so einfach?

Habe ich dann wieder eine ganz neue Gewerbeanmeldung und muss wieder eine neue Finanzamtnummer beantragen, und die Handwerkskammergebühren, nochmal bezahlen?

Ich Danke schon im Vorraus für eine Antwort.