Achtung, Schleichwerbung für EF von User  namens :Fedor

Ich würde einfach gerne austauschschüler oder zukünftige Austauschschüler oder reisende warnen, meinen Tochter hatte vor ein Austausch zu machen und auf diesem Portal fragen zu diesem Thema gestellt. Die Erfahrungsberichte waren überwiegenden negativ zu dieser Agentur, natürlich gab es auch positive Bewertungen aber dieser Beitrag, kam uns zu einstudiert vor. Als wir uns weiter Beiträge dieses Nutzers anschauten, ist uns aufgefallen, dass fast immer das gleiche als Antwort abgegeben wurde und immer wieder auch links zu Formularen auf der Webseite der Agentur ect. Angegeben wurden. Es sich somit wahrscheinlich um einen Angestellten der Agentur handelt der zur Kundengewinnung, immer wieder die selben Beiträge schreibt ( bzw. Sehr ähnlich). Diese Agentur ist bestimmt auch eine gute Agentur, man hört schlechtes aber auch sehr gutes, wir haben uns leider gegen sie entschieden, da uns dies komisch vorkam, aber wir können nichts schlechtes zu den reisen sagen, da wir keine erfahrung haben.ich habe meine Tochter gebeten sich andere Agenturen anzuschauen. 

Ich würde mir aus dem genannten gründen lieber auf Beiträge anderer EF Reisenden verlassen. Mein Beitrag ist nur ein Hinweis kein Erfahrungsbericht

...zur Antwort

Paragraf 134 (Ehebruch) des US-Militärgesetzes sieht strenge Strafen für den Fall vor, dass ein US-Militärangehöriger eine Liaison mit einer verheirateten Frau anfängt − unabhängig von der Frage, ob diese Frau ebenfalls dem Militär angehört oder nicht. Es droht dann nicht nur die unehrenhafte Entlassung aus dem Militärdienst, sondern in schlimmen Fällen auch finanzielle Einbußen und der Verlust militärischer Ränge. Denn der Ehebruch wird als unsoldatisches Verhalten gebrandmarkt.

Für Bundeswehrangehörige gelten deutlich weniger strikte Regelungen. Doch kennt auch das deutsche Soldatengesetz für besondere Fälle ebenfalls scharfe disziplinarische Sanktionen. Sollte ein Soldat eine außereheliche Beziehung mit der Frau eines anderen Soldaten eingehen, ist Paragraf 12 verletzt, der von Militärangehörigen ein kameradschaftliches Verhalten verlangt. Wer eine Affäre mit der Ehefrau oder dem Ehemann eines Bundeswehrangehörigen eingeht, verstößt nach Lesart der Militärs gegen diesen Grundsatz.

Im Allgemeinen hält sich die Bundeswehr aus den Liebesirrungen und -wirrungen ihrer Soldaten so lange heraus, wie das Ansehen der Bundeswehr davon in der Öffentlichkeit nicht tangiert ist oder ein Vorgesetzter nicht seine Stellung ausnutzt. Selbst ein hochrangiger Kommandeur könnte eine Affäre haben, solange davon weder seine Arbeit in Mitleidenschaft gezogen wird, noch in der Öffentlichkeit darüber getuschelt wird.

...zur Antwort