Ich überlege, ob ich mir ein 300W-Balkonkraftwerk anschaffe. Es macht wohl kaum Sinn, wenn man dafür einen Zweirichtungszähler zwingend anbieten muss. Die 40 Euro im Jahr gehen von Einsparungen ab. Mein Stromzähler (eHZI-857-DE-001-01) hat einen Rückzählschutz.

Wenn ich diese Empfehlung richtig verstehe, so ergibt die Rechtslage keine Pflicht, den eingespeisten Strom bei einem 300W-Balkonkraftwerk mit einem Zweirichtungszähler zu messen:

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/2020-10/Empfehlung_2020_7_IX.pdf

Oder wie ist die Rechtslage bzw. -praxis?