Mein Vermieter hat fristgerecht zum 31.08.11 gekündigt. Ausgezogen bin ich bereits am 02.08.11. Am 05.08.11 fand die Schlüsselübergabe an den Vermieter statt. Jetzt wollte ich den Schlüssel noch einmal zurück, da ich ja noch bis zum 31.08.11 Miete bezahlt habe. Mein Vermieter gibt mir den Schlüssel aber nicht zurück da ich, wie er es begründet, mein Besitzrecht an der Wohnung mit der Schlüsselübergabe verwirkt hätte. Außerdem sei ein Übergabeprotokoll gefertigt worden was dann hinfällig wäre. Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen?