Hallo, ich hätte da mal eine Frage zum Urheberrecht.

Und zwar habe ich aus einem Hobby heraus begonnen, Bücher zu animieren. Dabei habe ich bisher hauptsächlich "neuere deutsche Literatur" (Nachkriegszeit) verwendet und die jweilige Story modernisiert bzw. sonst umgestaltet (und natürlich verkürzt). Nur mehr die ungefähre Storyline und Hauptprotagonist*innen ähneln teils dem Grundlagenwerk. (Ist also mehr eine Anlehnung/Neuinterpretation.)

Da die "Filme" in meinem Umkreis bisher sehr gut ankamen, überlege ich, diese auf YouTube zu veröffentlichen.

Brauch ich dafür nun Lizenzen der Verleger/Urheber*innen (Autor*innen sind zwar alle schon verstorben aber noch keine 70 Jahre her (außer bei einem Goethe Werk))? Oder gelten hier die Ausnahmen, weil Neuinterpretation und so?

(Eine Uni-Prof von mir war auch schon von einem Video begeistert und meinte, dass sie mit einem Kollegen aus dem Bereich des Medienrechts sprechen wird - wollte aber mal das Schwarmwissen befragen, vielleicht habt ihr ja ein paar wertvolle Tipps und/oder Anlaufstellen für derartige Fragen :D)

Sorry für die lange Frage und bereits danke für etwaige Antworten! :)