Wenn Du den Beruf erlernt hast und 6 Jahre in führender Position nachweisen kannst, ist es möglich eine Ausnahmegenehmigung der Handwerkskammer zu bekommen.

An sonsten, lass die Finger davon, denn der Wettbewerb wird Dich jagen.

Schon eine dringend benötigte Berufshaftpflichtversicherung, wirst Du nicht bekommen - Und dass, ist in einem Schadensfall absolut tödlich.

Egal, welschen Namen Du dem Laden gibst - Friseur ist ein Handwerksberuf und unterliegt somit der Handwerksordnung - Eine abgespeckte Version, wirde es nicht geben - Dafür sorgt schon , wie o.g. der Wettbewerb, den es überal gibt.

Einen Meister als Konzessionsträger, der nicht mitarbeitet, ist zu teuer.

Trotzden viel Glück

LG

Henry48

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.