Das ganze sollte folgendermaßen aussehen: Ein öffentlicher Schwimmbetrieb findet nachmittags statt unter gewohnten Bedingungen mit Badeaufsicht.
In den Morgenstunden (von ca. 6 Uhr bis 10 Uhr) können nur Vereinsmitglieder, die einen Beitrag bezahlen das Schwimmbad betreten. Sie erhalten dann eine Clubkarte und kommen durch das Drehkreuz am Eingang auf das Gelände. Diese Vereinsmitglieder haben zum Beispiel vorher diese Regelung durch eine Einverständniserklärung bestätigt und schwimmen auf eigenes Risiko ohne Beaufsichtigung. Ist eine solche Regelung möglich, wenn der Verein das Schwimmbad betreibt und von der Stadt gepachtet hat?
Bitte nur seriöse Antworten, von Mitgliedern die in diesem Bereich Ahnung haben! Danke.