Hallo erstmal

Also ich hab da mal ne Frage und hoffe jemand kann mir diesbezüglich weiter helfen.

Wir haben ein Haus gekauft, welches 1964 so gebaut wurde und unverändert blieb. Der Zugang zum Haupteingang erfolgt über das Nachbargrundstück (es gibt keine andere Möglichkeit zum Eingang zu gelangen) Dies sind ca. 10 Meter welche den Nachbarn auch nicht beeinflussen.

An der Nordseite unseres Hauses ist der Zugang zur Erdgeschoßwohnung, welche vermietet ist. Dieser Bereich ist über unser Grundstück erreichbar. Nun sucht unser Nachbar nach einem Weg uns das Überqueren seines Grundstückes zu verbieten (persönliche Differenzen).

Er verlangte bereits, dass wir unsere Wohnung über die Erdgeschoßwohnung betreten sollen, was aber nicht möglich ist, da wir dann jedes Mal durch die Mietwohnung laufen müssten. Eine andere Möglichkeit zum Betreten unserer Wohnung ist aber nicht vorhanden und man kann auch leider nichts umbauen um dies zu ermöglichen. Er schleicht die letzten Tage mit einem Anwalt ums Haus und macht Bilder. Im Grundbuch ist bzgl des Übergangsrechts leider nichts eingetragen. In dem Bauantrag von 1964 ist lediglich ein Vermerk, dass das Übergangsrecht über das Nachbargrundstück bestehen bleibt!

Wollte bereits einen Anwalt zu Rate ziehen, nur habe ich von der Rechtschutzversicherung eine Absage bekommen, da diese erst seit 10 Jahren besteht und sie mit der Begründung das Haus wurde bereits 1964 gebaut (Problem besteht also seit damals) die Kostenübernahme ablehnen. Jetzt hoffe ich, dass mir hier evtl jemand einen guten Rat geben kann.

Danke schonmal

PS: Ja, ich habe zwar noch nichts schriftliches von Ihm, möchte jedoch vorbereitet sein sobald was kommt und zumindest ansatzweise argumentieren können :-)