Meine Schwiegermutter, eine 83-jährige Frau, wird ständig von "Deutscher Inkasso-Dienst Hamburg" belästigt. Der Name meiner Schwiegermutter ist in der Forderung falsch geschrieben. (Mit Fantasie etwa gleichlautend) Meine Schwiegermutter soll bei einen Ihr nicht bekannten Versandhaus Waren gekauft haben. Es läge bereits ein Titel vor. Meine Schwiegermutter hat weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsauftrag erhalten. Ich habe mich jetzt in diese Angelegenheit eingeschaltet und verlangt mir die Forderungsdetails (gekaufte Waren) zu nennen. Das Inkasso unternehmen stellt sich stur und verlang von mir eine Vollmacht meiner Schwiegermutter. Nur, aus meiner Sicht gibt es die Person, gegen welche die Forderung lautet, gar nicht. (falsch geschriebener Name)

Muß ich auf so etwas eingehen??