Ich vermute, dass Dein Einschreiben, sofern es kein Einwurfeinschreiben war, nur benachrichtigt wurde, da der Empfänger nicht angetroffen wurde. Das heißt, beim Empfänger wurde eine Abholbenachrichtigung eingeworfen. Holt der Empfänger dies nicht innerhalb einer bestimmten Frist ab (ca. 10 bis 14 Tage) bekommst Du Deinen Rückschein mit entsprechender Nachricht. Den Rückschein erhälst Du auf jeden Fall, stellt sich nur die Frage, mit welchem Inhalt. Möglich wäre auch, dass ein Mitbewohner, Mitarbeiter, Familienmitglied diese Einschreiben entgegennahm, dies steht dann auf dem Rückschein und gilt als ordnungsgemäß zugestellt, mit allen Rechtsansprüchen. LG
Ganz offensichtlich hast Du leider nie den richtigen Gesprächspartner gefunden, jemand der Dich versteht und Dir auch wirklich zuhört und nicht nur hinhört. Es ist mit Sicherheit hilfreich, wenn Du Dich jemandem mitteilst, der Dir nicht nahe steht. Jemand der Dich gar nicht kennt und völlig unbefangen seine eigene Meinung äußern kann. Diesen Menschen findest Du natürlich nicht im Supermarkt. Ich empfehle Dir, Dich zu informieren, welche Anlaufstellen (Sozialpädagogen) in Deinem Wohnkreis angeboten werden. Man kann sich da auch an das Arbeitsamt wenden, die haben auch Ansprechpartner. Einfach mal dort anrufen und um eine Durchwahl bitten. Ich hatte auch ewig Probleme privater Natur, das Arbeitsamt hat mir da wirklich sehr geholfen (obwohl die Probleme nichts mit der Arbeit zu tun hatten). Zunächst hatte ich ein Gespräch mit einer Sozialberaterin, die später noch einen Kollegen des Fachgebietes hinzugezogen hat. Alles blieb in diesen 4 Wänden, in denen es gesprochen wurde. Nur das, worum ich bat, wurde weitergeleitet. Ansonsten gab man mir nur Denkanstöße, welcher Weg sinnvoll wäre. LG
Hilfreich wäre vielleicht, Du würdest Deine Gedankengänge des vergangenen Tages in einem Art Tagebuch (also in einem Text auf dem Rechner) niederschreiben. Muss ja nicht ellenlang werden. Erst schreibst Du so, wie Dir gerade einfällt. Anschließend wirst Du evtl. feststellen, dass Du häufig die gleichen Wörter verwendest. z. B. machen, hoffen, aber usw. Diese tauschst Du dann aus. Entweder überlegst Du selbst eben ein Austauschwort oder Du gibst das Wort im Online Duden ein. Dort werden Dir viele Möglichkeiten des Austauschs (Synonyme) angezeigt. So kannst Du Deinen Wortschatz vorerst schriftlich erweitern, welcher sich später automatisch auch in Gesprächen ergibt. LG
zu 1. Du solltest darauf achten, dass entweder nur Verben oder nur substantivierte Verben verwendet werden: zuverlässig, kontaktfreudig, flexibel, zielstrebig / oder: Zuverlässigkeit, Kontaktfreudigkeit, Flexebilität, Zielstrebigkeit. zu 2. z.B. Erfahrungen fehlen noch, eigne ich mir dennoch gern an. Prioritäten setzen fällt mir derzeit noch nicht leicht. (Zu spät kommen geht gar nicht.) zu 3. Ich (nicht mit dem Wort "dass" beginnen) bin sehr ruhig, aber ein zuverlässiger Freund. zu 4. (Du kannst noch nicht sagen, dass Du an dem Beruf viel Spaß hast, da Du diesen noch nicht ausgeübt hast.) Gern würde ich im Kontakt mit Kunden arbeiten und da ich auch sehr ordentlich bin, wären dies gute Voraussetzungen für diesen Beruf. zu 5. Ihr Unternehmen ist durch Ihren Internetauftritt sehr ansprechend (sofern vorhandene Webseite) und ich würde mich freuen im Team meine Stärken erweitern zu können. zu 6. Mir waren meine Interessen vorerst noch nicht ganz deutlich, ich benötigte meine Zeit um mich selbst zu orientieren. zu 7. In den Aufgaben Ihres Unternehmens sehe ich viele meiner Interessen. Gern möchte ich dies miteinander verbinden.
Gleich anmahnen, ist vielleicht nicht gleich der richtige Weg, da dies definitiv keine Freunde schafft. Ich würde erst einmal die Kollegen fragen, ob deren Lohn bereits eingegangen ist. Falls ja, dann ist es naheliegend, dass es sich ggf. um ein Versehen handelt, sei es seitens Arbeitgeber oder vielleicht sogar bei der Bank. Haben die Kollegen auch keinen Lohn, dann würde ich einen Vorgesetzten ansprechen und fragen, ob es hierfür einen bestimmten Grund gibt. LG
Du legst Dein Gesundheitszeugnis in der Eisdiele vor. Dort muss der Arbeitgeber unterzeichnen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Gesundheitszeugnis für 2 Jahre akualisiert. Benötigst Du das Gesundheitszeugnis nach diesen 2 Jahren, führt der AG einfach eine Belehrung durch, neues Autogramm, fertig. LG
Hallo Sammi, dafür kann es wirklich ganz viele Ursachen geben, die wir Dir hier nicht wirklich beantworten können. Deine Katze "könnte" als kleinstes Übel einfach nur an altersbedingten Umstellungen leiden, also wenig Bewegung und zuviel Zufuhr an Futter. Jedoch kann da auch ein tumoröses Gebilde die Ursache sein. Tumor heißt aber nicht gleichzeitig bösartig. Es gibt so viele Arten von Tumoren, ganz ganz viele sind einfach nur da, aber schaden eben nicht unbedingt. Es gibt auch vielzählige Fettansammlungen, die auch nichts mit der Ernährung zu tun haben. Klarheit würde ein Ultraschall verschaffen, da kann man viel sehen, ob Fettgewebe oder sonstiges. Bei uns kostet sowas bei 40,- € ungefähr. Könnte aber auch an Steinen in den Organen liegen. Dies würde wiederum das viele Trinken und wenig Fressen erklären. Hast Du mal darauf geachtet ob vielleicht Blut im Urin ist, also ein wenig rot? Oder geht Deine Katze oft auf´s Klo? Wenn ja, gib doch einfach mal eine Urinprobe beim Tierarzt ab, die kostet nicht viel Geld, aber gibt viele Antworten. LG
Die Frage habe ich zwar verstanden, aber ich denke dass wir das hier nicht bindend beantworten können. Das Alter spielt dabei wohl eher eine niedere Rolle. Das Schulgeld, denke ich, ist hier wohl ausschlaggebend. Ich würde mir einen Gesprächstermin beim Direktor der Schule besorgen und natürlich vorher ausreichend Stichpunkte machen, was dafür spräche, dass ich die 2 Jahre wiederhole. Dies muss natürlich ausführlich begründet werden und erfolgversprechend sein. Ein einfaches: "Meine Noten werden dann ja besser" reicht da mit Sicherheit nicht aus. Auch der Direktor wird diese Entscheidung sicherlich nicht allein treffen können, aber dieser ist aus meiner Sicht der richtige Ansprechpartner. Überlege Dir alles ganz genau. Viel Erfolg. LG
Ob Mutterschutz oder nicht ist unerheblich. Sofern eine Person, welche nicht in der Lage ist den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten hilfebedürftig ist, kann und muss diese Person zunächst einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen. Dieser Antrag wird geprüft und das Amt entscheidet ob die Eltern zur Unterhaltsleistung verpflichtet sind. Das hat aber nichts mit der Antragstellerin zu tun, jedenfalls nicht direkt. Die Antragstellerin trägt ja im Formular ihre sozialen Verhältnisse auf die Fragen hin entsprechend ein. Sollte das Jobcenter der Meinung sein, dass von Seiten der Eltern her eine Unterhaltspflicht besteht, dann sollte das Amt im Normalfall in Vorleistung treten und den Eltern ein Auskunftsersuchen über deren finanzielle Möglichkeiten zustellen. Erfolgt von den Eltern keine Auskunft (laut Vordruck) wird dies mit Zwangsvollstreckung durchgesetzt. Dies gilt auch umgekehrt. Sind die Eltern hilfebedürftig, muss auch die Tochter im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für die Eltern aufkommen. Die einzelnen Paragraphen hier aufzuführen, würde den Rahmen sprengen. Die Eltern bleiben hier zunächst im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterhaltspflichtig für die Tochter, aber nicht für deren Kind. Dafür widerum ist der Vater zuständig, falls dieser Zahlungsunfähig ist, dann muss Unterhaltsvorschuss beim Amt für Jugend und Soziales beantragt werden. Dieses Amt setzt auch im Interesse der Kindesmutter Unterhaltsansprüche an den Kindesvater durch, sofern möglich. LG
Eine Lücke im Lebenslauf ist in der Tat nicht so prall. Diese solltest Du versuchen irgendwie zu überbrücken. Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder schreibst Du einen Lebenslauf in dem nur die Jahresangaben stehen: Z.B. von 1999 bis 2009 Schulbildung, 2009 bis 2011 Ausbildung (also ohne die Monatsangaben) oder Du schummelst da etwas hinein, was Du nicht nachweisen musst, wie z.B. Pflege eines Familienangehörigen oder Auslandsaufenthalt oder .... Lücken machen keinen guten Eindruck und bringen unangenehme Fragen. LG
Transparenter Schleim über dem Stuhl hat nach meiner Erfahrung meist keinen ernst zu nehmenden Hintergrund. Häufig liegt dies an fehlerhafter Ernährung, teilweisen Verstopfungszuständen und/oder zu wenig Flüssigkeitszufuhr oder Stresszuständen. Ferndiagnosen sind natürlich nicht machbar, aber ich würde dem erst einmal nicht so große Bedeutung zumessen. Wie gesagt, nur Erfahrungswerte. Trinke ordentlich, iss mal ordentlich und gönn Dir mal ein paar ausgedehnte Ruhephasen. Sollte es nicht besser werden, dann habe ich natürlich auch keinen besseren Rat als mal eine Stuhlprobe beim Arzt abzugeben. LG
Wenn Du das Geld überwiesen hast, kannst Du es von Deiner Bank nicht zurück buchen lassen. Das geht nur, wenn der Verkäufer es von Deinem Konto abgebucht hat. Ich empfehle Dir schnellstens eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Ich arbeite im sozialen Dienst und habe schon des öfteren mit einigen Abzockern zu tun gehabt und dem einen oder anderen älteren Menschen entsprechend geholfen. Wir setzen dann immer eine formlose Anzeige auf. Du schreibst an Dein nächstes Polizeirevier folgendes:
Hiermit erstatte ich Anzeige wegen Betrug, gegen ....
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
(Genaue Schilderung mit Datum und Telefonate und eventuellen Schriftverkehr)
Wenn Du denkst, dass es vielleicht noch etwas bringt, schreibst Du dem Verkäufer noch eine letzte Mail:
Hiermit setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 10 Tagen, bis 15.03.13, mir die entstanden Kosten und den Kaufbetrag in Höhe von .... € zu erstatten. Sollten Sie diese Frist widerholt verstreichen lassen, wird die von mir erstattete Anzeige gegen Sie wirksam. Mit freundlichen Grüßen .....
Hallo Franni, da kann natürlich nichts abgebucht werden. Jedoch ist eine Bestellung zunächst bindend, da diese einen Vertrag darstellt. Sofern Du persönliche Daten wie Name und Adresse angegeben hast, solltest Du vom Kauf innerhalb der angegeben Frist schriftlich zurück treten, da es sonst passieren kann, dass Dir eine Rechnung ins Haus flattert. Hast Du jedoch keinerlei persönliche Angaben gemacht, kannst Du Dich ganz gechillt zurück lehnen. LG
Nachnahme musst Du auf jeden Fall bezahlen. Der Preis richtet sich nach der Versandtart: Brief oder Päckchen. Maximal 3,90 €. Falls der Absender gar noch versicherten Versandt angegeben hat, kann es vielleicht noch teurer werden. Warum machst Du so etwas? Nachnahme ist mit hohen Kosten verbunden und total bescheuert. Zieh das jetzt halt durch, aber nie wieder. Das ist einfach viel zu teuer. LG
Was für eine Behörde war das denn? Also gerichtliche Schreiben, die sogenannten "gelben Briefe" gelten als zugestellt, sofern der Name am Briefkasten stand und der Zusteller den eingeworfen hat, auch wenn dieser in den vielen Werbeprospekten unterging. Sonst schreibst Du halt: Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, bezüglich unseres Telefonats vom ... teile ich Ihnen mit, dass das besagte Schreiben (hier bitte notwendige Angaben) nicht bei mir eingegangen ist. Selbstverständlich werde ich mich nach Eingang um die Erledigung umgehend bemühen. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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Sofern der Erblasser keine Schulden hat, ist dies kein Problem. Der/die Begünstigten erben die eh geringe Erbmasse, sofern diese nicht die Summe der Hartz IV Ersparnisse übersteigt. Die Erbmasse wird jedoch auf den Monat je Tag genau ausgerechnet. Hat der Erblasser Schulden, ist es auf jeden Fall besser, wenn die Erben die Erbschaft ausschlagen. Ist der Erbe ein minderjähriges Kind, wird das Erbe nur angerechnet, sofern es positiv ausfällt. Ist zum Zeitpunkt der Volljährigkeit noch Erbe vorhanden, haftet das Kind für die Schulden des Erblassers. Also genau zu überdenken, was man annimmt oder nicht. LG
Wie alt ist Dein Hund? Ist er noch unter einem Jahr bekommt er vielleicht neue Zähne. Seit wann hat er denn diese Schwellung im Gesicht? Erst seit einigen Stunden? Mal ganz ruhig. Keine Panik. Wenn Ihr morgen zum Tierarzt geht ist alles okay. Mag sein, dass der Hund Zahnschmerzen hat, haben wir Menschen auch mal. Auch verbunden mit einer erheblichen Schwellung im Gesicht. Deshalb rufen wir auch nicht den Notarzt. Dass der Hund am Vortag erbrochen hat, kann daran liegen, dass er da auch schon Schmerzen hatte. Hört sich doof an, ist aber so. Das Tier kann die Schmerzen nicht einordnen und erbricht sich deshalb eventuell. Dies kenne ich von meinem Kater. Mein Kater hat ein chronisches Leiden, wenn er Schmerzen hat, kommt es oben wieder raus. Wenn der Hund am Vortag nur einmal erbrochen hat, kann es auch an dem Gras gelegen haben. Gib Deinem Hund einfach heute Abend (Nacht) ein wenig mehr Streicheleinheiten, das hilft schon, damit er über die paar Stunden hinweg kommt. Morgen dann, sobald Du die Zeit hast, zum Tierarzt. Das gespritzte Schmerzmittel hilft sofort. Eine Diagnose wird kurzfristig Hilfe schaffen. Gute Besserung für Deinen Hund. LG
Ich habe immer alles umgetopft, wann immer ich dazu Lust und Zeit hatte, alles hat überlebt. Jedoch habe ich nie etwas abgeschnitten. Ich habe halt eben gleich einen ausreichend großen Topf gewählt und alles "reingequetscht". Möglichst noch ein wenig Erde zwischen den Wurzeln aus dem alten Topf mitgenommen und dann nur frische Erde drumherum gemacht. LG
In der Tat ist die Zahlung, von was auch immer, einer Anerkennung gleichzusetzen. Trotz alledem musst Du das nicht auf Dir sitzen lassen. Einem Vollstreckungsbescheid muss immer ein Mahnbescheid vom Gericht voraus gehen. Dem Mahnbescheid kann man widersprechen. Gut, Du hättest zwar hier nicht dem Falschparken widersprechen können, aber den zusätzlichen Kosten die Dir auferlegt wurden. Dieser Mahnbescheid hätte Dir egal ob Du Dich umgemeldet hast oder nicht oder egal ob Du einen Nachsendenatrag gestellt hast oder nicht, auf jeden Fall mit einer entsprechenden Beschriftung am Briefkasten zugestellt werden dürfen. Also falls der Familienname noch am Briefkasten der alten Wohnung vorhanden war, gilt die Post als ordnungsgemäß zugestellt. Dies solltest Du auf jeden Fall gründlich überdenken. Kann es nicht sein, dass Dein Familienname am Briefkasten der alten Wohnung noch dran stand, weil bereits andere Leute darin wohnten, dann kannst Du dies ja beweisen und dagegen angehen, zumindest was die Mahn-und Vollstreckungskosten betrifft. LG
Wenn die fristlose Kündigung auf Dich zurückzuführen ist, hast Du leider keinerlei Ansprüche. Sofern Du auch nur die minimalste Chance siehst, auch sei sie noch so klein, dass diese Kündigung nicht rechtens ist, dann geh zum Arbeitsgericht. Das ist die einzige Chance evtl. finananzielle Unterstützung vom Arbeitsamt zu erhalten. LG