Kann man nebenher des Unterhaltsvorschusses den Restbetrag zum Mindestunterhalt vom Kindsvater pfänden?
Nehmen wir an man bekommt Unterhaltsvorschuss. Kann man den Restbetrag zum Mindestunterhalt vom Kindsvater pfänden ohne mit dem Jugendamt Schwierugkeiten zu bekommen?
Also, dass man den Betrag zurückzahlen muss?
Beispiel: Unterhaltsvorschuss 150€ - Mindestunterhalt 240€
Differenzbetrag von 90€ pro Monat seit ca. 1 Jahr nicht erhalten. (insgesamt 1080€)
Nun die Frage, nehmen wir an man hat durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Kindsvater (Schuldner) einen Betrag in Höhe von 500€ durch z.b. Lohnpfändung erhalten.
Muss man nun das Geld dem Jugendamt zurückgeben, da man Unterhaltsvorschuss bekommt oder kann man das behalten, da es sich um den Differenzbetrag zum Mindestunterhalt handelt?
Eigentlich muss doch der den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, wegen wen dieser beantragt werden musste.
Ich kenne mich hier nicht aus und wollte da einmal nach euren Erfahrungen und Meinungen fragen.