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Seit dem 01. Jänner 2013 kann jeder Unternehmer selbst entscheiden, wie er seine Rechnungen versendet. Es ist nicht mehr zwingend erforderlich, eine Rechnung im Original per Post zu schicken. Auch auf elektronischem Weg, z.B. per Email als beiliegendes PDF-Dokument hat eine Rechnung mittlerweile ihre Gültigkeit.