Hallo zusammen!

Soweit ich es richtig verstanden habe ist der Pflichtteil in Österreich die Hälfte vom gesetzlichen Anspruch korrekt.

Wenn ich als Ehemann möglichst viel von meinem Haus direkt an Kind 1 (von insgesamt 2) vererben möchte, kann ich dann so vorgehen?

Angenommen ich sterbe zuerst:

Gestzlicher Anspruch: 33,33% Pflichteiteil mit Testament: 16,67% (für Frau, Kind 1, Kind 2)

Verteilung laut Testament: 16,67% für Frau, 16,67% für Kind 2, 66,67% für Kind 1

Angenommen meine Frau stirbt anschließend:

Gestzlicher Anspruch: 50% Pflichteiteil mit Testament: 25% (für Kind 1, Kind 2)

Verteilung laut Testament: 25% an Kind 2, 75% an Kind 1

Abschluss:

Dann hätte Kind 1 insgesamt 79,16% vom Haus direkt geerbt, und Kind 2 insgesamt 20,84%

Ist dieses Vorgehen korrekt?

Hintergrund: Mein Erbe soll 50:50 aufgeteilt werden, allerdings weiß ich das Kind 1 unbedingt in diesem Haus später wohnen will und Kind 2 es möglicherweise verkaufen wollen würde. Ich will dies im vorhinein vereinfachen indem Kind 1 direkt den Großteil vom Haus erbt und Kind 2 mehr vom finanziellen.