Hallo, ich bin seit September 2012 im Krankenstand und beginne nächste Woche eine Wiedereingliederung. Habe ich weiterhin Anspruch auf meinen normalen Jahresurlaub in dieser Zeit ??? Und vor allem, wie schaut das mit dem Resturlaub von 2012 aus ???
Verfällt dieser nach dem 31.03.2013 oder bzw habe ich das Recht das er mir ausgezahlt wird ??? Lieben Gruß und vielen Dank im Voraus für eine hilfreiche Antwort