Erbrecht-Vererbung?
Bei der Kontoeröffnung bzw. Lebensversichrung wird man häufig gefragt, wer bekommt das Geld wenn man stirbt. Man gibt einen Namen z.B. ABC dazu.
Konten und LV laufen alles auf meinen Namen, und beim Tod auf dem Namen vom ABC. Nun, man stirbt und hinterlässt ein Vermögen (Haus, Bargeld).
- Frage : Nach dem Tod gehört das Geld von KONTEN und LEBENSVERSICHERUNG automatisch zu ABC und dürfen NICHT zu dem anderen Vermögen zählen oder nicht ?
- Wenn ja, kann man bei der Bank nachträglich so etwas ändern zugunsten von ABC, damit später weniger Streit gibt.
Vielen Dank für alle Beanwortungen.
Erbe,
Erbenermittlung