Hallo,

Nachdem ich als Radfahrer an zwei hintereinanderliegenden Kreuzungen über rot gefahren war, wurde ich von der Polizei erwischt. Ich hätte erwartet, daß ich für beides zusammen einen Bußgeldbescheid bekomme. Es kamen aber zwei getrennte - einer für die erste Ampel, und nach über einem Monat ein gesonderter für die zweite.

Ich fühle mich abgezockt, denn nun wird es für mich teurer:

  • die Geldbuße für die rote Ampel im zweiten Bescheid ist höher (60 statt 45 EUR), da "die Voreintragung im Verkehrszentralregister" (gemeint ist offenbar die erste rote Ampel) "bußgelderhöhend berücksichtigt worden" sei.
  • da pro Bußgeldbescheid zusätzlich eine Pauschale für die Kosten des Verfahrens verlangt wird, will man mir diese nun doppelt aufbrummen.

Meine Fragen:

  1. Ist es zulässig, für zwei Ordnungswidrigkeiten, die direkt (1 Minute) hintereinander begangen wurden, zwei gesonderte Bußgeldbescheide zu erlassen? Die haben offenbar gewartet, bis der im ersten Bescheid gemeldete Rotlichtverstoß ins Zentralregister eingetragen wird, und dann erst den zweiten losgeschickt, "Aufpreis" s.o. - finde ich ein wenig hinterhältig ;-)
  2. Unter welchen Umständen und innerhalb welcher Zeitspanne können "Voreintragungen im Zentralregister" überhaupt bußgelderhöhend wirken?

Vielen Dank & beste Grüße!