Hallo liebe gutefrage.net Fans,

ich mache grade meine Steuererklärung und frage mich ob ich meinen Anwohnerparkausweis absetzen kann? Ich beginne um 08:30 mit dem Arbeiten und muss das Haus erst um kurz nach 8 verlassen. In der Zeit von 7-15 Uhr darf man max. 2 Stunden mit Parkscheibe oder halt den ganzen Tag mit Parkausweis stehen.

Normalerweise kann man den ja nur absetzen, wenn das beruflich bedingt ist. Es ist aber doch auch nicht erlaubt meine Parkscheibe am Abend zuvor auf 7 Uhr morgens zu stellen, somit hätte ich die A-Karte wenn um 07:30 Uhr eine Politesse bei uns kontrolliert und ich den Anwohnerparkausweis nicht hätte...

Ich bin verwirrt. Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.