Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, da ich nichts im Internet finde zu diesem Thema.

Ich lebe in einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Ergeschoss und verfüge über eine eigene Terasse und einem Garten. Ich rauche 1-2 Mal die Woche Shisha mit Naturkohlen, die ich mit einem elektrischen Kohlenanzünder "anzünde". Dieser elektrische Kohlenanzünder dauert nur 5 Minuten. Meine Nachbarn, 2. Stockwerke über mir beschweren sich über den Gestank und den Rauch (es entsteht keine Rauchwolke). Nun wäre meine Frage, wie es rechtlich ausschaut? Darf mein Nachbar mir das einfach verbieten in meinem eigenen Garten die Kohlen anzuzünden und Shisha zu rauchen? Schließlich kann man das auch nicht unter die Kategorie Grillen mit Holzkohle schieben, denn das würde ich ja noch verstehen, da beim Grillen auch wirklich eine Rauchwolke entsteht. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Danke im Voraus