Meine Eltern haben in einem "Berliner Testament" sich als gegenseitige Aleinerben eingesetzt. Als Nacherben sind die beiden Kinder benannt. Nach dem Tod des Vaters ist auch ein Sohn (verheiratet, ein Kind) verstorben. Nun ist auch die Mutter verstorben. Es lebt also zum Todeszeitpunkt der Mutter nur ein Sohn. Ist er der Alleinerbe ? Oder tritt an die Stelle des verstobenen Bruders seine Ehefrau oder Sohn ?