.....und ein paar Male hat es aus unterschiedlichen Gründen mit der Lastschrift für den Mitgliedsbeitrag (1.Halbjahreszahlung!) für Parship nicht funktioniert. (Parship = Online Partnervermittlung)

  • Parship hatte daraufhin das Inkasso-Büro "Debitor-Inkasso (DIG),, Bad Schwartau" mit dem Einzug der Forderungen beauftragt (nach mehrmaligen Mahnungen wohlgemerkt).

Jedoch war ich mit einer Halbjahreszahlung bei Parship im Rückstand. DIG möchte aber nun den Gesamtjahresbeitrag nebst Nebenforderung,Zinsen,Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale von mir haben.

Habe Parship darüber informiert, daß ich nur mit dem Halbjahresbeitrag und nicht mit dem Jahresbeitrag im Rückstand bin. Parship hat mir nur kurz geantwortet, daß sie jetzt nicht mehr antworten können (wollen), da sie die Sache an die DIG weitergegeben hatte.

DIG hatte ich am 09.11. parallel angeschrieben. Heute kam die Antwort:

"...in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 09.11.2016. In den AGB unseres Auftraggebers ist eindeutig ersichtlich, dass der komplette Jahresbeitrag fällig wird sobald Sie sich mit einer Rate in Verzug befinden.** Wir erwarten nunmehr unverzüglich Zahlungseingang.

Mit freundlichen Grüßen

Debitor Inkasso GmbH"

In den AGB`s von Parship (=Auftraggeber von DIG) habe ich aber keine diesbezügliche Klausel gelesen!!! Gibt es diese Klausel von Parship überhaupt? Bin sehr verunsichert!

Frage: wie soll ich mich hier verhalten? Ist die Forderung der DIG rechtskräftig? Ist es Betrug? (Die Hauptforderung beläuft sich mitlerweile auf 510,25 EUR ink. aller Mahnkosten,Nebenforderung,Zinsen,etc., anstatt dem Jahresbeitrag von 418,80 EUR) Habe eine Ratenzahlung ab 01.12.16 mit denen vereinbart. Kann ich diese noch anfechten?

Ich bitte um Eure Antworten.

Vielen Dank hierfür.