Hallo,

anfang Mai diesen Jahres zeigte mich eine Frau an, die 21 Jahre alt ist. Ich war zur Zeit noch 17.

Über Snapchat sendete ich ihr ungefragt ein Bild von meinem Genital. Anscheinend hat sie ein vorgefertigtes Dokument ausgefüllt und das Dokument anschließend an die Staatsanwaltschaft geschickt per Email. Darin stand mein Snapchat Name und Strafantrag gegen Paragraph 184 Nr 1 Abschnitt 6. Ob sie es wirklich gemacht hat, keine Ahnung. Merkwürdig ist für mich, dass ich noch nichts bekommen habe, da es schon 4,5 Monate vorbei ist. Normalerweile bekommt man doch wenigstens eine Vorladung oder?

Lg