Hallo zusammen,

folgende Ausgangslage: ein befristeter Arbeitsvertrag, der am 01.01.2012 begann wird zum 01.07. umgewandelt in einen unbefristeten Arbeitsvertrag (es liegt der TVöD zugrunde). Nun ist folgendes im Vertragsexemplar formuliert:

"Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.01.2012, war befristet bis 30.06.2013 und geht am 01.07.2013 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über."

und an anderer Stelle heißt es:

"Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit."

Ich würde daraus schließen, dass die Probezeit damit am 30.06.2012 vorbei war und es ab dem Zeitpunkt der Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis keine neuerliche Probezeit mehr gibt.

Richtig? Was meint Ihr?

Schon jetzt herzlichen Dank für Eure Antworten!