hallo,

ich habe hier folgende Anwendung des § 10 Arbeitszeitgesetz gefunden. Dort seht tatsächlich das Schwerbehinderte von Sonn und feiertagsarbeit freigestellt werden. Ich habe dort auch angerufen. Mir wurde die Auskunft gegeben dass dies Bundesgesetz ist und eben deswegen in ganz Deutschland gilt. Wie darf ich das nun verstehen? Ein Rechtsanwalt sagte mir in persönlicher Beratung das dies "Auslegungssache" sei. Was soll ich jetzt damit anfangen?

https://www.berlin.de/lagetsi/themen/73157.html

Die Vorschriften der §§ 3 bis 6 ArbZG über Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit sowie Nacht- und Schichtarbeit gelten für alle Beschäftigten an Sonn- und Feiertagen entsprechend:

  1. Etwaige Verbote nach dem Mutterschutzgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind zu beachten. Schwerbehinderte sind auf eigenen Wunsch von der Sonn- und Feiertagsarbeit freizustellen.