Hallo allerseits,

in den letzten Jahren haben sich bei mir einige Überstunden angesammelt. Da ich beabsichtige, demnöchst den Arbeitgeber zu wechseln, stelt sich mir folgende Frage... Angenomme, ich würde zum 31.12. bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen und alle meine Überstunden abbummeln. Mein letzter Anwesenheitstag wäre dann Ende Oktober (Resturlaub ist keiner mehr da). Ist es unter diesen Voraussetzungen legitim, dass ich z. B. schon am 15. November anfange, für meinen neuen Arbeitgeber zu arbeiten, obwohl ich beim alten noch fest angestellt bin? Oder ist die Entscheidung, ob dies okay ist, einzig von meinem jetzigen Arbeitgeber, mit dem ich das Abbummeln ja eh abstimmen muss, abhängig? Ich danke euch im Voraus für eure hilfreichen Antworten.

Viele Grüße, Hans M.