Antwort
In NRW wird normalerweise ab Klasse 7 der Taschenrechner bei den Themen Zuordnungen, Prozent- und Zinsrechnungen eingesetzt.Nicht bei den Themen: Rationale Zahlen oder Termzusammenfassungen.Jede Fachschaft kann das innerhalb einer Schule selbst beschließen, allerdings sind die Aufgaben ab Klasse 7 oft im Buch so komplex, dass die Bearbeitung ohne TR zu lange dauern würde.Hannele