Hallo liebe Community. Ute (85) und Petra (65) sind gute Freundinnen. Beide kennen sich seit 10 und telefonieren täglich miteinandern. Petra besucht Ute regelmäßig, da diese nicht mehr gut zu Fuß ist. Das Verhältnis kann als Freundschaftlich bezeichnet werden.

Nun wurde bei Ute Krebs diagnostiziert. Sie ist noch sehr bei Verstand, aber ihr Körper wird leider immer schwächer. Ute hat "gesetzlich" nur ihren Bruder als Erben. Da aber Petra in den letzten Jahren ihre stärkte Bezugsperson war und sich sehr um sie bemühte, hat Ute ihr versprochen einen großen Bargeldbetrag als Erbe zu hinterlassen (70.000 Euro befinden sich in einem Tresor in ihrer Wohnung). Dieses wurde jedoch nur mündlich und ohne Zeugen versprochen. Der Bruder selber würde den Rest des Vermögens erbe, welcher sich auf ca. 100.000 Euro beziffern lässt.

Nun die Fragen:

a. Darf Petra nach dem Tod das Geld an sich nehmen? b. Sollte Ute das Geld Petra noch zu Lebzeiten schenken, welche Sicherheit kann Petra haben, dass mit dem Tod von Ute der Bruder nicht die Schenkung anfechten kann?

Kein sehr schönes Thema da es mit einer noch lebenden aber erkrankten Person zu tun hat und schon jetzt an das Geld gedacht wird. Ich bitte dies zu entschuldigen.

Vielen Dank für Hile und weitere Tipps.