Ich hab heute Fahrprüfung bin mir aber bei einer Sache noch ungewiss..
Wenn ich an einer Kreuzung mit grüner Ampel stehe und nach links abbiegen will darf ich ja bis zur Kreuzungsmitte einfahren und muss dann eben warten, da ich den Gegenverkehr ja durchlassen muss. Ich habe im Internet jedoch gelesen laut StVO darf man nicht in eine Kreuzung einfahren, wenn man auf ihr wegen des stockenden Verkehrs warten müsste. Bei den Fahrstunden durfte ich immer bis zur Mitte einfahren. Verstehe ich den Satz gerade falsch oder hab icb das falsch gelernt. Wäre um eine genau Antwort sehr sehr dankbar.