Hallo,
Folgendes Problem: Ich bin zur Zeit in einer Ausbildung zum Industriemechaniker, habe am 04.Dezember diesen Jahres meine theoretische Abschulssprüfung und Ende Januar den praktischen Teil. Ich habe mir vor 3 Wochen mein Handgelenk verstaucht, wodurch mein arzt mich 4 Wochen Krank geschrieben hat, vorher war ich allerdings 2 Tage unentschuldigt weil druch Röntgen und andere Untersuchungen was dazwischen gekommen ist und mein Hausarzt mich nicht rückwirkend Krankschreiben wollte. Da ich in letzter Zeit nicht grade ein vorzeige Azubi war, hat mein Chef mir durch die 2 Fehltage mit der Kündigung gedroht.
Nun zu meinen Fragen: 1. Ich war der Meinung mal gelesen zu haben das nach bekanntwerden des sog. "Wichtigen Kündigungsgrundes", die Kündigung spätestestens nach 2 Wochen schriftlich vorliegen muss, würde das also bedeuten, dass 15 Tage nach dem letzten Fehltag eine Kündigung unwirksam ist?
- Sollte eine Kündung nun stattfinden könnte ich trotzdem an der Abschlussprüfung teilnehmen? (Eingang der IHK Einladung ist noch nicht erfolgt.)
Vielen Dank