Wir, eine Eigentümergemeinschaft aus 3 Geschwistern haben auf der Südseite unseres Grundstück einen neuen Eigentümer. ca 1Jahr. Diese Seite wird durch einen Maschendrahtzaun und eine Hainbuchenhecke begrenzt. ca 12m lang, danach schließen sich zum Nachbargrundstück 3 gemauerte Garagen mit der Rückseite an. Hecke und Garagen schließen einen Garten ein, den ich mit meiner Familie nutze Auf Seiten des Nachbarn verläuft an dieser Seite eine gepflastere Einfahrt zum hinteren Bereich des Grundstückes. Unsere Hecke ist ca 50 Jahre alt, 1m dick und so hoch wie die anschließenden Garagen, ca 3m.

Im vorderen Bereich hat der Nachbar ein Stahltor, welches im offenen Zustand an der Seite mit einem Schnapper offengehalten wird.

Der Nachbar hat sich Anfang diesen Monats(März 2015) bei meinem Schwager, der auch auf diesem unseren Grundstück wohnt, darüber beschwert, das er diesen Schnapper nicht mehr nutzen kann, weil unsere Hecke auf seine Seite wächst.

Heute,29 03.2015, bekomme ich einen "netten" Brief, indem der Nachbar nochmal schriftlich auf diesen Umstand hinweist.

Soweit so gut, ich schneide diese Hecke seitdem wir vor 15 Jahren hierher gezogen sind. Und zwar wie mein Schwiegervater davor immer im Juli.

Leider weist der Nachbar auch darauf hin, das an Grundstücksgrenzen die Hecke nicht höher als 2m sein darf, was er mit diesem Brief anmahnt und zur Wahrung der Verjährungsfrist hiermit angibt, falls ihn die Hecke irgendwann mal stört.

Meine Frage jetzt: muss ich die Hecke auf 2 m zurückschneiden, wenn er innerhalb von 5 Jahren das jetzt verlangt. Den Vorbesitzer hat das nicht gestört. Die Hecke war bei unserem Einzug weit über 3m hoch, zwecks des leichteren Beschneidens habe ich sie auf 3m gekürzt. Wenn ich sie auf 2m kürze habe ich Angst, das die Hecke abstirbt, zum anderen können die Nachbarn, da gibt es eine offene Tagesbetreung, uns dann quasi auf die Terrasse schauen, die auf Wohnungshöhe ca. 1.50m über Gartenniveau liegt.