Hallo, Person A nahm an einer 2 jährigen, von der Agentur für Arbeit Offenbach geförderten Umschulungsmaßnahme teil. Die Zwischenprüfung sowie die Abschlussprüfung legte Person A vor der IHK erfolgreich ab. Nun hat Person A gemäß §131a Abs.3 SGB III die dafür verankerte Prämie bei der Zuständigen Arbeitsagentur beantragt da alle Vorraussetzungen erfüllt sind

                                                     ZITAT:

(3) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, erhalten folgende Prämien, wenn die Maßnahme vor Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnt: nach Bestehen einer in diesen Vorschriften geregelten Zwischenprüfung eine Prämie von 1 000 Euro und nach Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1 500 Euro. ZITAT ENDE:

Diese Prämie wurde Ihr jedoch verweigert. Bei der Begründung der Verweigerung wurde der Gesetzestext :

, wenn die Maßnahme vor Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnt:

einfach von der Agentur f. Arbeit abgeändert.

Auch ein sofort gestellter Widerspruch wurde von der Rechtsbehelfstelle der Agentur für Arbeit in Frankfurt als unbegründet abgewiesen.

Was kann Person A hier noch unternehmen um diese Prämie doch noch zu erhalten? Person A käme diese Prämie nach über 2 ½ Jahre ALG1 schon sehr gelegen. Person A wurde schon im Vorfeld darauf hingewiesen das sich die Arbeitsagenturen in dieser Sache oft querstellen. Hat vielleicht schon jemand diese Prämie beantragt und wurde diese verweigert bzw, bezahlt? Für Hilfe und Tipps währe Person A dankbar.

Danke und Gruß