Ich bin Niederlanderin und habe wohnsitz in Deutschland, mein mann lebt zur zeit noch in Agypten und hat am 2 februar sein visum beantragt. Er musste eine Aufenthaltskarte auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 FreizügG/EU bekommen haben aber das ist nicht passiert, die Botschaft hat ihm ein D-Visum beantragen lassen und hat das abgewiessen. Erst als wir einen Anwalt im arm genommen haben wurde der grund deutlich: verdacht einer scheinehe. Wir können viele beweise bringen die das gegenteil beweisen und sogar die Auslanderbehorde sieht keine scheinehe. Akteneinsicht hat der Anwalt schon gehabt und er hat gegenbeweise angefuhrt aber bist jetzt noch keine reaktion aus Cairo.Mein mann ist junger und ich glaube der altersunterschied ist der wahre grund fur die abweisung das kann man aber nicht beweisen. Mein Anwalt hat bist jetzt noch nicht soviel druck gemacht und wartet erst mal ab ob noch eine reaktion aus Cairo kommt (jetzt fast 3 monate) und ich kann mir keinen anderen Anwalt mehr leisten. Ich habe 2 Kinder aus einer anderen ehe und die gehen zusammen mit uns daran kaput.Wer kennst sich mit diese situation aus und/oder hat die gleiche erfahrung? Wir wissen nicht mehr was wir jetzt noch tun konnen Wir sind am 15 juli 1 jahr verheiratet und wir wollen zusammen sein und hier ein leben aufbauen.