Ich muss dieses Schuljahr ein Sozialpraktikum machen, wofür früher die Alternative bestand, in der Schule zu bleiben, wenn man keinen Platz bekommt oder es einfach verweigert. Nun wurde uns mitgeteilt, dass keine Versetzung in die Oberstufe (Gymnasium) erfolgen wird, wenn man dieses Praktikum nicht absolviert. Ist das überhaupt erlaubt? Ich habe dazu im Schulrecht Hamburg ein Gesetz gefunden, das besagt, dass eine Versetzung erfolgt, wenn das Zeugnis gut genug ist (was bei mir der Fall ist): http://www.schulrechthamburg.de/jportal/portal/t/qil/bs/18/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=24&numberofresults=76&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-Grd_StTSchulGymAPOHAV1P32#focuspoint
Darf man mir die Versetzung trotzdem verwehren?