Hallo zusammen,

wir haben vor 6 Jahren ein Haus inkl. Betriebsleiterwohnung in einem Gewerbegebiet gebaut. Wir hatten vor, dort 50/50 teilgewerblich, also neben dem Hauptjob als Angestellter, zu fungieren und uns nach und nach aus dem Angestellten-Dasein zurück zu ziehen, um uns mehr und mehr in die Selbständigkeit zu begeben. Leider ist nun alles genau in die andere Richtung gelaufen und wir mussten unser Gewerbe aufgeben (Wirtschftskrise sei Dank). Jetzt stellt sich uns die Frage, in wieweit wir in dem Gewerbegebiet "verpflichtet" sind, einen Betrieb aufrecht zu erhalten? Was kann passieren, wenn wir uns keine neue Idee für ein Gewerbe "aus den Fingern saugen"? Müssen wir das Haus nun abreißen und uns wieder eine Wohnung suchen??? Müssen wir das beim Bauamt melden/angeben?

Ich freue mich, wenn sich jemand damit auskennt und eine Antwort weiß.