Hallo, ich nahm an einer dreimonatigen Winteraktion eines Fitnessstudios teil, musste dafür jedoch einen obligatorischen 24-Monate-Vertrag unterschreiben. Bald stellte ich aber fest, dass ich aus gesundheitlichen Gründen (befinde mich in orthopädischer Behandlung) kaum trainieren kann und deshalb kein Mitglied werden möchte, was ich auch dem Personal mehrmals mitteilte. Ich besuchte zwar weiter das Fitnesscenter (schonendes Training, Sauna), doch nach der Winteraktion beendete ich meine Aktivitäten. Zum Ende dieser Aktion musste ich daher meine zum Training vorgeschriebenen Utensilien (Millon-Karte, Transponder) zurückgeben und wurde von dem Personal verabschiedet. Doch nach zwei Monaten bei Durchsicht meiner Kontoauszüge stellte ich erstaunt fest, dass das Fitnessstudio mein Konto weiterhin wöchentlich belastet, und sich die neuen Beträge inzwischen auf fast 300,- Euro summieren, daher vermutete ich seitens der Betreiber eine arglistige Täuschung. Ich beschwerte sich folglich bei dem Fitnessstudio, denn ohne diese o.g. vertraglich vereinbarten Geräte wären mir seit dem Ende der Winteraktion der Eintritt und die Nutzung der Einrichtung ohnehin nicht mehr möglich. Die Fortsetzung eines möglichen Vertrages unter Berücksichtigung dieser Umstände wäre dadurch laut § 314 BGB vermutlich nicht mehr zumutbar. Mit dieser Begründung forderte ich eine außerordentliche Kündigung, und rückwirkende Rückerstattung der neuen Beiträge? Das Fitnessstudio entgegnete lapidar, dass ich nun Mitglied bleibt, da ich den Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt habe. Wie sieht die Lage juristisch aus und welche Schritte wären sinnvoll? Danke