Hallo,

ich bin kürzlich in eine Mietwohnung nahe der Stadtmitte in einem Mehrfamilienhaus ins 2. Obergeschoss eingezogen. Direkt unter mir im Erdgeschoss befindet sich ein Bistro/Kneipe.Das dortige Bistro stellt tagsüber & auch abends Tische und Stühle nach draußen. Soweit kein Problem, nur lässt der Wirt immer laut Musik laufen und öffnet dabei zusätzlich die Kneipentür + eine größere Schiebetür. Dadurch kann die Musik bestens aus der Kneipe "schallen".

Momentan ist es so, dass ich bei geschlossenem Fenster nur minimal etwas höre. Ich hatte allerdings auch schon Tage, an denen ich die Musik auch bei geschlossenen Fenster deutlich wahrnehmen konnte (inklusive der Bässe).

Meine Frage ist nun was ich mir als Mieter eigentlich diesbezüglich gefallen lassen muss, was also zulässig ist und was nicht. Wer kann mir hier von Euch möglichst genaue Antworten gegen? (werde morgen beim Ordnungsamt auch noch Infos einholen...)

Vielen Dank für Eure Antworten, Maria