Konkret sind es 2 Fragen

  1. An Stellen, an denen es natürliche Gegebenheiten sind und nicht nur eine Linie, kommt es ja auf die Länge des Messstabs an. Stichwort Fraktal. Gibt's da irgendeine Vorschrift?
  2. Wie schaut's bei Flussgrenzen aus? Ändert sich da was während Überschwemmungen oder nach An- und Abschwemmungen?
  3. Bei Österreich ist die Grenze der Alpenhauptkamm, wenn ich mich nicht täusche. Da ist 1. und 2. anwendbar.