Ich habe mein Handy Samsung Galaxy A22 am 05.07.23 defekt zu Saturn gebracht.
Die Fehlerbeschreibung lautete "geht nicht mehr an / keine Funktion".
Das Gerät wurde kurz überprüft und mir wurde mündlich mitgeteilt, dass ein Kurzschluss angezeigt wird. Der Produktzustand wurde mit verkratzt, Fingerabdrücke / Gebrauchsspuren beschrieben. Zusätzlich wurden 2 Fotos vom Handy gemacht. (Das Handy ist weder runtergefallen noch war es äußerlich beschädigt. Es ist einfach ausgegangen)

Da das Verkaufsdatum im April 22. war, hat man mir gesagt, dass es ein Garantiefall sei und es zur Reparatur eingeschickt.

Nun bekomme ich einen Kostenvoranschlag in Höhe von 111,33 € mit dem Vermerk: Display und Gehäuse mechanisch beschädigt (von der Garantie ausgeschlossen)

Mir werden 3 Möglichkeiten zur Wahl gestellt.

  1. Annahme des Kostenvoranschlags und Beauftragung zur Reparatur
  2. Ablehnung des Kostenvoranschlags und Rückgabe des unreparierten Produkts. Hier sollen Überprüfungskosten in Höhe von 17,85 € anfallen.
  3. Entsorgung des Handys ohne weitere Kosten

Ich hätte gerne mein Handy unrepariert zurück um ggf. den Schaden durch eine unabhängige Stelle prüfen zu lassen, möchte aber nicht die Überprüfungskosten zahlen. In der Auftragsbestätigung zur Einsendung steht: Falls Überprüfungskosten anfallen, informieren wir Sie separat.

Bin ich verpflichtet die Überprüfungskosten zu zahlen, wenn ich mein Handy zurückhaben möchte?