Der Betreiber der Spielhalle ist verpflichtet, das Jugendschutzgesetz
umzusetzen.
Bußgeld: Regelsatz für Betreiber der Spielhalle:
Jugendlichen den Zutritt in Spielhallen oder ähnlichen Räumlichkeiten: 2000 Euro (3000 Euro bei erlaubter Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit)
Bußgeld: Regelsatz für sonstige Personen:
Jugendlichen den Zutritt in Spielhallen oder ähnlichen Räumlichkeiten erlauben: 500 EUR