1.wenn eine 15 jährige mit ihrem eigenen Taschengeld ein buch kauft und die Eltern was zurückgeben wollen, aber der Verkäufer sich weigert, was passiert dann?

2.was ist wenn ein 5 jähriger etwas ohne Zustimmung der Eltern kauft z.b.essen, die Eltern es dann im Nachhinein zurückgeben wollen aber es schon geöffnet wurde?

was beim ersten hätte ich gesagt, dass der Verkäufer es zurücknehmen muss, wenn es noch innerhalb der 2 Wochen Rückgabefrist liegt. und dass der kauf rechtens war, da das Taschengeld zur freien verfügung stand. stimmt das?

beim zweiten hätte ich gesagt, dass der kauf von vornherein nicht gültig gewesen wäre, da das kind ja geschäftsunfähig ist. was sagt ihr dazu?

lg und schönen Abend